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Berufsfachschule I

 Voraussetzung

  • Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
  • Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9) oder gleichwertiger Abschluss

Abschlüsse

Mit dem Erwerb der beruflichen Kenntnisse wird ein dem Erweiterten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) gleichwertiger Abschluss erreicht. Schülerinnen und Schüler, die nach dem Abschluss der Berufsfachschule keine duale Berufsausbildung beginnen, haben ihre Berufsschulpflicht erfüllt.

Ansprech­partner

Bildungsgangleitung

StD Benedikt Mönig
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