Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sind in Rechtsanwaltskanzleien sowie Notariaten, in Rechtsabteilungen von Unternehmen, im Bank- und Versicherungswesen sowie in allen Verwaltungs- und Unternehmensbereichen tätig, deren Schwerpunkt Rechts- und Finanzangelegenheiten darstellen.

Sie unterstützen den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin bei zahlreichen in der Kanzlei anfallenden rechtsanwendenden, organisatorischen und kaufmännischen Aufgaben. Außerdem bereiten sie die Beurkundungstätigkeit des Notars oder der Notarin weitgehend vor.

Tätigkeitschwerpunkte:

  • Vorbereitung und Erstellung von Schriftsätzen und Klageschriften
  • Planung und Überwachung von Fristen und Terminen
  • Beratung und Betreuung der Mandantschaft
  • Anfertigung anwaltlicher Gebührenrechnungen
  • Enntwerfen von z.B. Grundstückskaufverträgen, Testamenten, Erbscheinsanträgen, Grundpfandsrechtsbestellungen sowie Anmeldungen zum Handelsregister
  • Eigenverantwortliche Abwicklung der Beurkundungstätigkeit des Notars bzw. der Notarin mit dem Grundbuchamt, dem Handelsregister, dem Nachlassgericht und anderen zuständigen Stellen

Quelle und weitere Informationen zum Berufsbild: Rechtsanwaltskammer Hamm und Bundesinstitut für Berufsbildung

Unterrichtsorganisation während Ihrer Ausbildung

  • Ausbildungsdauer: 2-3 Jahre
  • Lernort Kanzlei
  • Lernort Berufskolleg – Teilzeitunterricht an 2 Tagen in der Woche

Ihre Unterrichtsfächer

  • Betriebsprozesse
  • Wirtschafts- und Sozialprozesse
  • Anwaltliche Geschäftsprozesse
  • Notarielle Geschäftsprozesse
  • Fremdsprachliche Kommunikation
  • Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs
  • Differenzierungsbereich zur Vertiefung einzelner Kompetenzen

Ihre Prüfung

Die Abschlussprüfung findet in 2 Teilen vor der Rechtsanwaltskammer statt.

Informationen zur Prüfung finden Sie hier: Rechtsanwaltskammer Hamm

Ihre Abschlüsse

  • Berufsabschluss (Bestehen der Abschlussprüfung)
  • Berufsschulabschluss (bei entsprechender Notenkombination)
  • unter bestimmten Voraussetzungen: Schulabschlüsse der Sekundarstufe I

Einsatz von Kanzleisoftware

Sie erhalten einen themenbeogenen Einblick in die Arbeit mit der Kanzleisoftware RA-Micro.

Fachhochschulreife

Im Rahmen der Ausbildung können Sie außerdem durch ergänzende Unterrichtsstunden die Fachhochschulreife erwerben (sofern Sie über die Fachoberschulreife als höchsten allgemeinbildenden Abschuss verfügen). Weitere Infos hier.

Auslandspraktika und Kaufmann/Kauffrau International

Das HANSE-Berufskolleg bietet Ihnen als Europa-Schule die großartige Möglichkeit,

  • ein (mindestens) zweiwöchiges Praktikum im europäischen Ausland zu absolvieren (weitere Infos verlinken)

oder

BYOD – Verwendung von digitalen Endgeräten im Unterricht

Im Rahmen der Ausbildung dürfen Sie gerne Ihre digitalen Endgeräte (bevorzugt: Tablets) im Unterricht verwenden. Zur Orientierung haben wir hier Auswahlkriterien für Sie zusammengestellt.

Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage

Das HANSE-Berufskolleg engagiert sich als Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage und ist Mitglied im Netzwerk.

Jaschinski Christian

Ansprech­partner

Christian Jaschinski
Studiendirektor

+49 5261 807-02
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Voraussetzung

Abschluss eines Ausbildungsvertrages

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