Fachhochschulreife und Berufsausbildung nach Landesrecht
Die Berufsausbildung nach Landesrecht ist eine drei Jahre dauernde Ausbildung in Vollzeitform.
Aufnahmevoraussetzungen
- Mittlerer Abschluss (FOR oder FOR-Q)
oder - Versetzung in die EF am Gymnasium
Mögliche Abschlüsse
- Fachhochschulreife (FHR)
und - Berufsabschluss nach Landesrecht
(Technische/r Assistent/in)
Unterrichtsinhalte
Berufsbezogener Lernbereich
Fächer des fachlichen Schwerpunktes
– Programmieren
– Datenbanken
– Elektrotechnik-Prozesstechnik
– Betriebssysteme-Netzwerke
– Rechner und Systemtechnik
– Telekommunikationstechnik
– Technische Informatik
– Mathematik
– Wirtschaftslehre
– Englisch
– Betriebspraktika
Berufsübergreifender Bereich
Deutsch / Kommunikation
Religionslehre
Sport / Gesundheitsförderung
Politik / Gesellschaftslehre
Unterrichtsorganisation
Der Unterricht ist vollzeit schulischer Form organisiert und dauert drei Jahre.
Für die Unterrichtszeiten gilt die allgemeine Ferienordnung des Landes NRW.
Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Die erste Teilprüfung findet im Rahmen der Fachhochschulreifeprüfung statt.
Schriftliche Prüfungsfächer sind:
– Mathematik
– Deutsch / Kommunikation
– Englisch
– ein Fach des fachlichen Schwerpunkts
Die zweite Teilprüfung beinhaltet drei schriftliche Prüfungsfächer des fachlichen Schwerpunktes und einen praktischen Teil.
Praktika
Erfahrungen in der Arbeitswelt und Berufspraxis erwerben Sie in einem Praktikum von acht Wochen.
Das Praktikum findet gegen Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Sie haben also mehr als ein Jahr Zeit, sich selbst einen Praktikumsbetrieb zu suchen.
Sie erhalten die Chance, Kontakte in Handwerks und Industriebetriebe zu knüpfen und diese von ihren fachlichen Fertigkeiten und ihrer Teamfähigkeit zu überzeugen. Viele Schülerinnen und Schüler haben bereits diese Gelegenheit genutzt und einen Ausbildungs-oder sogar Arbeitsvertrag geschlossen.