Berufsschule Tischler/Holzmechaniker

Kreativ mit Holz und Holzwerkstoffen arbeiten

In den Fachklassen werden beschult

Handwerk:
   Tischlerin / Tischler

Möbelindustrie:
   Holzmechanikerin / Holzmechaniker

 

Nächster Starttermin: August 2025

Anmeldung: Die Anmeldung an der Berufsschule nimmt in der Regel der Ausbildungsbetrieb vor.

In die Fachklassen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen,

  • die sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem BBiG oder der HwO befinden oder
  • die ein berechtigtes Interesse am Unterricht einer Fachklasse besitzen.
  • Berufsschulabschluss

Mögliche zusätzliche Abschlüsse

  • Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss oder
  • Mittlerer Abschluss (Fachoberschulreife) oder
  • Fachhochschulreife

Nach der abgeschlossenen Berufsausbildung kann z.B. eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker (mittlere Führungsebene in Betrieben) oder zum Tischler-Meister (Selbstständigkeit) erfolgen. Unter Voraussetzung der Fachhochschulreife kann auch Holztechnik (z.B. an der TH OWL) studiert werden.

Zudem ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Holztechnik ein solides Fundament für viele weitere berufliche Karrierewege, zum Beispiel im Bereich Bautechnik und Architektur.

Die Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplans sind zu Bündelungsfächern zusammengefasst.

  • Entwicklungs- und Planungsprozesse

Im Bündelungsfach Entwicklungs- und Planungsprozesse sollen insbesondere die Aufgaben im Vordergrund des unterrichtlichen Geschehens stehen, die sich mit der Entwicklung bzw. der Gestaltung der Produkte sowie der Fertigungsplanung befassen.

  • Fertigungsprozesse

Die Lernfelder dieses Bündelungsfaches enthalten auftrags- bzw. kundenbezogene Aufgabenstellungen. Sie setzen ein planvolles, zielgerichtetes Vorgehen bei der fertigungstechnischen Umsetzung des Auftrags voraussetzen.

  • Montage/Service

Schwerpunkt des Unterrichts im zweiten Ausbildungsjahr sind insbesondere die Erfordernisse einer Baustelleneinrichtung, die Einbaubedingungen, die Befestigungs- und Ausbausysteme und die bauphysikalischen Anforderungen.

Im dritten Ausbildungsjahr werden im Hinblick auf die „Serviceleistungen vor Ort“ die
Wechselwirkung von Service und Kundenberatung sowie die aktive Beteiligung der Kundin oder des Kunden bei der Problemlösung und der Erbringung der Serviceleistung betont.

Diese Bündelungsfächer sind in der Regel über die gesamte Ausbildungszeit ausgewiesen. Die Leistungsbewertungen innerhalb der Lernfelder werden zur Note des Bündelungsfaches zusammengefasst.

 

 

 

 

Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3 Schuljahre.

Die Fachklassen werden im Teilzeitmodell beschult, der Unterricht findet statt:

Unterstufe
Im ersten Halbjahr Montag, ab dem zweiten Halbjahr Montag und Dienstag

Mittelstufe
Im ersten Halbjahr Mittwoch und Donnerstag, ab dem zweiten Halbjahr Mittwoch

Oberstufe
Im ersten Halbjahr Freitag, ab dem zweiten Halbjahr Donnerstag und Freitag

Der Unterricht beginnt täglich um 7:50 Uhr und endet je nach individueller Beschulung i. d. R. spätestens um 14:35 Uhr. Für die Unterrichtszeiten gilt die allgemeine Ferienordnung des Landes NRW.

Zur Abnahme der Gesellen- oder Facharbeiter-Prüfung  werden von der Handwerkskammer oder von der Innung Prüfungsausschüsse für den jeweiligen Beruf errichtet. Der Prüfungsablauf wird über die Innung oder die Industrie- und Handelskammer geregelt.

Schulischer Anteil der Abschlussprüfungen:

  • Berufsschulabschluss

    Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss nach dem BBiG und der HwO zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Die Leistungen im Differenzierungsbereich werden nicht einbezogen.

  • Mittlerer Abschluss (Fachoberschulreife)

    Den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben Schülerinnen und Schüler, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.

  • Fachhochschulreife

    Der Erwerb der Fachhochschulreife setzt den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe voraus. Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn die Schülerin oder der Schüler die zusätzlichen Qualifikationskurse in den Fächern Mathematik, Deutsch / Kommunikation und Englisch besucht, den Berufsschulabschluss erworben und die Berufsabschlussprüfung sowie die Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife bestanden hat.
    Zur Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife wird zugelassen, wer in allen Fächern mindestens die Vornote „ausreichend“ oder in nicht mehr als zwei Fächern die Vornote „mangelhaft“ erreicht hat. Die Noten in abgeschlossenen Fächern werden einbezogen. Im Fall einer ungenügenden Leistung ist eine Zulassung ausgeschlossen.

  • In der Ausbildung als Tischler oder Holzmechaniker lernt man, wie man Möbel, Fenster, Treppen oder Türen aus Holz und Holzwerkstoffen herstellt oder Innenausbauten durchführst.
  • Die Theorie wird an der Berufsschule unterrichtet, in der Praxis arbeitet man bei Herstellern von Möbeln, Holzwaren oder Holzkonstruktionsteilen im Tischlerhandwerk oder der Möbelindustrie.

Kontakt

Björn Tebbe

+49 5231 608200
teb@ffb-lippe.de

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