Berufsschule Köchin/Koch

Die Kochausbildung bietet:
• die Zubereitung abwechslungsreicher Gerichte, die Einhaltung von Hygiene- und Qualitätsstandards, die fachgerechte Annahme und Lagerung von Lebensmitteln, den professionellen Umgang mit Gästen und Teammitgliedern und wirtschaftliches Denken • Förderung von Kreativität, Organisationstalent und Belastbarkeit • seit 2022/2023: Fokus auf vegetarische & vegane Küche → inkl. optionalem Zertifikat bei der Abschlussprüfung
Was das FFB bietet:
• Individuelle Förderung durch die Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften • Hochmoderne vollausgestattete Lehrräume Küche und Restaurant • Projekt- und Blockwochen zur Wissensvertiefung und Prüfungsvorbereitung

Ausbildungsvertrag in einem Ausbildungsbetrieb

Berufsschulabschluss

Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss nach dem BBiG und der HwO zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Die Leistungen im Differenzierungsbereich werden nicht einbezogen.

 

Den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben Schülerinnen und Schüler, die nicht in Berufen gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO einen Abschluss erwerben, mit dem Berufsschulabschluss, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.

 

Der Erwerb der Fachhochschulreife setzt den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe voraus. Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn 

die Schülerin oder der Schüler die Zusätzliche Qualifikationskurse in den Fächern Mathematik, Deutsch / Kommunikation und Englisch besucht, den Berufsschulabschluss erworben und die Berufsabschlussprüfung so wie die Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife bestanden hat.

Zur Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife wird zugelassen, wer in allen Fächern mindestens die Vornote „ausreichend“ oder in nicht mehr als zwei Fächern die Vornote „mangelhaft“ erreicht hat. Die Noten in abgeschlossenen Fächern werden einbezogen. Im Fall einer ungenügenden Leistung ist eine Zulassung ausgeschlossen.

Die Ausbildung zum Koch oder zur Köchin umfasst eine dreijährige Ausbildungszeit, die in einem Betrieb erfolgt. Parallel dazu besuchen die Auszubildenden im 1. Jahr an zwei Tagen und im 2. und 3. Ausbildungsjahr jeweils an einem Tag die Berufsschule.

Der Beurteilungszeitraum beträgt ein ganzes Schuljahr.

Alle Leistungen aus den Beurteilungsbereichen ‚Schriftliche Arbeiten‘ und ‚Sonstige Leistungen im Unterricht‘ können zur Leistungsbewertung herangezogen werden.
Des Weiteren werden in den Fächern des berufsbezogenen Lernbereichs ‘Arbeitsaufträge zum Betriebspraktikum‘ bewertet.
Die Leistungsbewertung soll über den Stand des individuellen Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Auskunft geben. Sie ist die Grundlage für die weitere Förderung.
Die Schülerinnen und Schüler werden etwa zur Hälfte des Beurteilungszeitraum über den Leistungsstand informiert.

Die Bildungsgangkonferenz beschließt am Anfang jeden Schuljahres über die Art und Anzahl der Leistungsnachweise. Die Fachlehrerin, bzw. der Fachlehrer informiert nach der Beschlussfassung die Schülerinnen und Schüler.

Gestzliche Grundlagen zur Leistungsbewertung: 

  • Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt: Leistungsbewertung
  • APO-BK-NRW, Allgemeiner Teil §8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise

Mit der Neuordnung der gastronomischen Ausbildungsberufe wurde bei der dreijährigen Ausbildung die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Das Ergebnis aus Prüfungsteil 1 fließt in die Endnote ein.

Nach der abgeschlossenen Berufsausbildung stehen innerhalb der Gastronomie bei entsprechendem Engagement und Flexibilität viele Wege offen.

Ausgebildete Köchinnen und Köche können in Restaurants, Hotels, Kantinen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Catering-Firmen sowie in der Nahrungsmittelindustrie als auch Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen arbeiten.

Am Felix-Fechenbach-Berufskolleg kann durch den Besuch der Fachschule für Ernährung- und Versorgungsmanagement, Fachrichtung Hotel und Gaststätten, der Abschluss zum/zur Staatlich geprüften Fachwirt/in – Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe erworben werden.

Weitere Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen sich durch den Besuch einer Meisterschule.

Die Anmeldung an der Berufsschule nimmt in der Regel der Ausbildungsbetrieb vor.

Anmeldung zur Berufsschule im Berufsfeld Ernährungs- und Verorgungsmanagement

Auf der Internetseite www.gastro-ausbildung-lippe.de werden alle gastgewerblichen Berufsbilder ausführlich dargestellt. Außerdem sind dort alle Ausbildungsbetriebe in Lippe mit Ansprechpartnern aufgeführt. Tipps und Hinweise zur Bewerbung runden das Angebot ab.

Kontakt

Sven Jacobi

+49 5231 
jac@ffb-lippe.de

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