Berufs­fachschule II – Ingenieur­technik

Die Berufsfachschule II – Ingenieurtechnik vermittelt die beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Aufnahme einer Ausbildung im dualen System oder der unmittelbaren Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in den Berufsfeldern Bau- und HolztechnikElektrotechnik oder Metalltechnik.

Schülerinnen und Schüler, die die Berufsfachschule I beenden und anschließend keine Berufsausbildung beginnen, erfüllen damit ihre Berufsschulpflicht. Es besteht die Möglichkeit in die Berufsfachschule II aufgenommen werden.

  • Erweiterter Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
  • oder gleichwertiger Abschluss
  • Beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
  • ggf. Qualifikation zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe

Berufsbezogener Lernbereich
Ingenieurtechnik
Mathematik
Englisch
Wirtschafts- und Betriebslehre


Berufsübergreifender Bereich
Deutsch/Kommunikation
Religionslehre
Sport/Gesundheitsförderung
Politik/Gesellschaftslehre

Der Unterricht findet in Vollzeit statt.
Für die Unterrichtszeiten gilt die allgemeine Ferienordnung des Landes NRW.

Es findet keine Abschlussprüfung statt.

  • Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwirbt, wer die Leistungsanforderungen nach § 13 Allgemeiner Teil der APO-BK erfüllt hat.
  • Mit dem Erwerb der beruflichen Kenntnisse wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben.

Mit dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben, wenn

  • in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch mindestens gute Leistungen oder
  • in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch und in drei weiteren Fächern mindestens befriedigende Leistungen erzielt wurden. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch können durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden.

Schülerinnen und Schüler, die mit einer nach Klasse 9 des Gymnasiums erworbenen Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe in einen Bildungsgang B 2 aufgenommen worden sind, erwerben am Ende des Bildungsgangs einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss, wenn die Leistungen

  • in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch/Kommunikation, Mathematik und in einem der übrigen Fächer mangelhaft sind oder
  • in höchstens zwei Fächern außer Deutsch/Kommunikation und Mathematik mangelhaft sind

Erfahrungen in der Arbeitswelt und Berufspraxis erwerben Sie in einem Praktikum von sechs Wochen. Das Praktikum findet in der Regel in zwei Blöcken zu drei Wochen statt.
Praktikum 1 findet im ersten Schulhalbjahr vor Weihnachten statt.  Praktikum 2 findet im zweiten Schulhalbjahr vor Ostern statt.
Die Bildungsgangkonferenz beschließt jährlich die genauen Praktikumstermine. Dabei kann auch von der o.g. Zweiteilung des Praktikums abgewichen werden. Die konkreten Praktikumstermine werden Ihnen zu Schulbeginn schriftlich mitgeteilt.

Sie erhalten die Chance, Kontakte in Handwerks- und Industriebetrieben zu knüpfen und diese von Ihren fachlichen Fertigkeiten und ihrer Teamfähigkeit zu überzeugen. Viele Schülerinnen und Schüler haben bereits diese Gelegenheit genutzt und einen Ausbildungs- oder sogar Arbeitsvertrag geschlossen.

Das Praktikum muss im Bereich des fachlichen Schwerpunkts abgeleistet werden.

Kontakt

Andreas van Capelle

+49 5231 608200
cap@ffb-lippe.de

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