Berufsschule Konditorin/­Konditor

Konditor/Konditorin

Der Konditor/die Konditorin stellt Feinbackwaren her, wie Kuchen, Torten, Pralinen, Konfekt und verschiedene Zuckererzeugnisse. Im Unterschied zum Bäcker/zur Bäckerin beschäftigen sich Konditoren/-innen in erster Linie mit süßen Backwaren. Auch das Verkaufen der Produkte und Bedienen der Kunden kann zu ihren Aufgaben gehören. Am Felix-Fechenbach-Berufskolleg wird nur das erste Ausbildungsjahr der Konditoren beschult.

In die Fachklassen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen,

  • die sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem BBiG ode der HwO befinden oder
  • die ein berechtigtes Interesse am Unterricht einer Fachklasse besitzen
  • Berufsschulabschluss

 

Mögliche zusätzliche Abschlüsse

  • Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss oder
  • Mittlerer Abschluss (Fachoberschulreife) oder
  • Fachhochschulreife

Die Ausbildung „Konditorin/ Konditor“ umfasst in der Regel drei Ausbildungsjahre, kann aber verkürzt werden (gute Leistungen, Schulabschluss). Neben der praktischen Ausbildung im Betrieb erfolgt parallel dazu die theoretische Ausbildung am Berufskolleg. Da im ersten Ausbildungsjahr ähnliche theoretische Inhalte vermittelt werden wie beim Ausbildungsberuf „Bäckerin/Bäcker“ kann der Unterricht am Felix-Fechenbach-Berufskolleg erfolgen. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr erfolgt der Unterricht am Carl-Severing-Berufskolleg in Bielefeld.

Der Beurteilungszeitraum beträgt ein ganzes Schuljahr.

Alle Leistungen aus den Beurteilungsbereichen ‚Schriftliche Arbeiten‘ und ‚Sonstige Leistungen im Unterricht‘ können zur Leistungsbewertung herangezogen werden.
Des Weiteren werden in den Fächern des berufsbezogenen Lernbereichs ‘Arbeitsaufträge zum Betriebspraktikum‘ bewertet.
Die Leistungsbewertung soll über den Stand des individuellen Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Auskunft geben. Sie ist die Grundlage für die weitere Förderung.
Die Schülerinnen und Schüler werden etwa zur Hälfte des Beurteilungszeitraum über den Leistungsstand informiert.

Die Bildungsgangkonferenz beschließt am Anfang jeden Schuljahres über die Art und Anzahl der Leistungsnachweise. Die Fachlehrerin, bzw. der Fachlehrer informiert nach der Beschlussfassung die Schülerinnen und Schüler.

Gestzliche Grundlagen zur Leistungsbewertung: 

  • Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt: Leistungsbewertung
  • APO-BK-NRW, Allgemeiner Teil §8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise
  • Berufsschulabschluss

    Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss nach dem BBiG und der HwO zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Die Leistungen im Differenzierungsbereich werden nicht einbezogen.

  • Mittlerer Abschluss (Fachoberschulreife)
    Den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben Schülerinnen und Schüler, die nicht in Berufen gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO einen Abschluss erwerben, mit dem Berufsschulabschluss, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.
  • Fachhochschulreife
    Der Erwerb der Fachhochschulreife setzt den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe voraus. Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn die Schülerin oder der Schüler die Zusätzliche Qualifikationskurse in den Fächern Mathematik, Deutsch / Kommunikation und Englisch besucht, den Berufsschulabschluss erworben und die Berufsabschlussprüfung so wie die Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife bestanden hat.
    Zur Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife wird zugelassen, wer in allen Fächern mindestens die Vornote „ausreichend“ oder in nicht mehr als zwei Fächern die Vornote „mangelhaft“ erreicht hat. Die Noten in abgeschlossenen Fächern werden einbezogen. Im Fall einer ungenügenden Leistung ist eine Zulassung ausgeschlossen.

Nach der erfolgreichen Ausbildung stehen der Konditorin/dem Konditor viele Wege offen. Neben der weiteren Tätigkeit in einer Bäckerei kann je nach Eingangsvoraussetzung und Interesse die Meisterprüfung angestrebt werden. Auch ein Studium an der Fachhochschule in Richtung Lebensmitteltechnologie ist nach entsprechender Qualifizierung möglich.

Das zweite und dritte Ausbildungsjahr kann am FFB nicht unterrichtet werden.

Kontakt

Adrian Krüger

+49 5231 608255
kra@ffb-lippe.de

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