Fachverkäuferin/Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk (Bäckerei)
Die Ausbildung zur Fachverkäufer/-in im Nahrungsmittelhandwerk (Schwerpunkt Bäckerei) umfasst eine dreijährige Ausbildungszeit, die in einem handwerklichen Ausbildungsbetrieb erfolgt. Neben der praktischen Lehre im Betrieb erfolgt parallel die theoretische Ausbildung im Felix-Fechenbach-Berufskolleg.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachklassen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen,
- die sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem BBiG ode der HwO befinden oder
- die ein berechtigtes Interesse am Unterricht einer Fachklasse besitzen
Mögliche Abschlüsse
- Berufsschulabschluss
Mögliche zusätzliche Abschlüsse
- Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss oder
- Mittlerer Abschluss (Fachoberschulreife) oder
- Fachhochschulreife
Unterrichtsorganisation
Die Ausbildung dauert drei Jahre, der Unterricht erfolgt in Teilzeit. Im ersten Lehrjahr erfolgt der Unterricht Montag und Dienstag, im zweiten und dritten Lehrjahr erfolgt der Unterricht Mittwoch bzw. Donnerstag. Die Unterrichtstage haben jeweils einen Umfang von acht Stunden
Leistungsbeurteilung
Der Beurteilungszeitraum beträgt ein ganzes Schuljahr.
Alle Leistungen aus den Beurteilungsbereichen ‚Schriftliche Arbeiten‘ und ‚Sonstige Leistungen im Unterricht‘ können zur Leistungsbewertung herangezogen werden.
Die Leistungsbewertung soll über den Stand des individuellen Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Auskunft geben. Sie ist die Grundlage für die weitere Förderung.
Die Schülerinnen und Schüler werden etwa zur Hälfte des Beurteilungszeitraum über den Leistungsstand informiert.
Die Bildungsgangkonferenz beschließt am Anfang jeden Schuljahres über die Art und Anzahl der Leistungsnachweise. Die Fachlehrerin, bzw. der Fachlehrer informiert nach der Beschlussfassung die Schülerinnen und Schüler.
Gestzliche Grundlagen zur Leistungsbewertung:
- Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt: Leistungsbewertung
- APO-BK-NRW, Allgemeiner Teil §8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise
Prüfung
Berufsschulabschluss
Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss nach dem BBiG und der HwO zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Die Leistungen im Differenzierungsbereich werden nicht einbezogen.
Mittlerer Abschluss (Fachoberschulreife)
Den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben Schülerinnen und Schüler, die nicht in Berufen gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO einen Abschluss erwerben, mit dem Berufsschulabschluss, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.
Fachhochschulreife
Der Erwerb der Fachhochschulreife setzt den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe voraus. Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn die Schülerin oder der Schüler die Zusätzliche Qualifikationskurse in den Fächern Mathematik, Deutsch / Kommunikation und Englisch besucht, den Berufsschulabschluss erworben und die Berufsabschlussprüfung so wie die Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife bestanden hat.
Zur Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife wird zugelassen, wer in allen Fächern mindestens die Vornote „ausreichend“ oder in nicht mehr als zwei Fächern die Vornote „mangelhaft“ erreicht hat. Die Noten in abgeschlossenen Fächern werden einbezogen. Im Fall einer ungenügenden Leistung ist eine Zulassung ausgeschlossen.
Anschlussmöglichkeiten / Berufliche Perspektiven
Fachlehrer/in
Mit einer Weiterbildung zum Fachlehrer kannst du dein Wissen an die nächste Generation der Bäckereifachverkäufer weitergeben.
Verkaufsleiter/in im Nahrungsmittelhandwerk
Als Verkaufsleiter im Nahrungsmittelhandwerk organisierst und leitest du den Verkauf in größeren Bäckerei- oder Konditoreibetrieben. In größeren Betrieben könntest du sogar eine ganze Abteilung oder Filiale leiten. Du arbeitest die Mitarbeiter ein, überwachst die Arbeitsabläufe und bist für den Warenbestand und die Lieferungen zuständig.“