Berufsschule Bäcker/Bäckerin

Bäcker/Bäckerin

Der Beruf „Bäcker/Bäckerin“ erfordert vor allem viel Flexibilität: Neben dem handwerklichen Arbeiten (abwiegen, rund wirken, lang stoßen…) fordert die moderne Bäckerei den Mitarbeiter auch auf anderen Ebenen: Das fachgerechte Bedienen der Maschinen wie zum Beispiel der Brötchenstraße ist hier wichtig. Dies erfordert zunehmend auch Kenntnisse in digitalen Produktionsverfahren, um den Anforderungen moderner Backbetriebe gerecht zu werden. Ebenso sind Grundkenntnisse im Bereich Lebensmitteltechnik oder Biologie wichtige Ausbildungsinhalte, etwa bei der Arbeit mit Sauerteig.

In die Fachklassen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen,

  • die sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem BBiG ode der HwO befinden oder
  • die ein berechtigtes Interesse am Unterricht einer Fachklasse besitzen
  • Berufsschulabschluss

 

Mögliche zusätzliche Abschlüsse

  • Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss oder
  • Mittlerer Abschluss (Fachoberschulreife) oder
  • Fachhochschulreife

Die Ausbildung dauert drei Jahre, der Unterricht erfolgt in Teilzeit. Im ersten Lehrjahr erfolgt der Unterricht Montag und Dienstag, im zweiten und dritten Lehrjahr erfolgt der Unterricht Mittwoch bzw. Donnerstag. Die Unterrichtstage haben jeweils einen Umfang von acht Stunden.

Der Beurteilungszeitraum beträgt ein ganzes Schuljahr.

Alle Leistungen aus den Beurteilungsbereichen ‚Schriftliche Arbeiten‘ und ‚Sonstige Leistungen im Unterricht‘ können zur Leistungsbewertung herangezogen werden.
Des Weiteren werden in den Fächern des berufsbezogenen Lernbereichs ‘Arbeitsaufträge zum Betriebspraktikum‘ bewertet.
Die Leistungsbewertung soll über den Stand des individuellen Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Auskunft geben. Sie ist die Grundlage für die weitere Förderung.
Die Schülerinnen und Schüler werden etwa zur Hälfte des Beurteilungszeitraum über den Leistungsstand informiert.

Die Bildungsgangkonferenz beschließt am Anfang jeden Schuljahres über die Art und Anzahl der Leistungsnachweise. Die Fachlehrerin, bzw. der Fachlehrer informiert nach der Beschlussfassung die Schülerinnen und Schüler.

Gestzliche Grundlagen zur Leistungsbewertung: 

  • Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt: Leistungsbewertung
  • APO-BK-NRW, Allgemeiner Teil §8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise
  • Berufsschulabschluss

    Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss nach dem BBiG und der HwO zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Die Leistungen im Differenzierungsbereich werden nicht einbezogen.

  • Mittlerer Abschluss (Fachoberschulreife)

    Den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben Schülerinnen und Schüler, die nicht in Berufen gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO einen Abschluss erwerben, mit dem Berufsschulabschluss, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.

  • Fachhochschulreife

    Der Erwerb der Fachhochschulreife setzt den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe voraus. Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn die Schülerin oder der Schüler die Zusätzliche Qualifikationskurse in den Fächern Mathematik, Deutsch / Kommunikation und Englisch besucht, den Berufsschulabschluss erworben und die Berufsabschlussprüfung so wie die Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife bestanden hat.
    Zur Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife wird zugelassen, wer in allen Fächern mindestens die Vornote „ausreichend“ oder in nicht mehr als zwei Fächern die Vornote „mangelhaft“ erreicht hat. Die Noten in abgeschlossenen Fächern werden einbezogen. Im Fall einer ungenügenden Leistung ist eine Zulassung ausgeschlossen.

Nach der erfolgreichen Ausbildung stehen der Bäckerin/dem Bäcker viele Wege offen. Neben der weiteren Tätigkeit in einer Bäckerei kann je nach Eingangsvoraussetzung und Interesse die Meisterprüfung angestrebt werden oder eine Zusatzausbildung (verkürzt auf zwei Jahre) zum Konditor erfolgen. Auch ein Studium an der Fachhochschule in Richtung Lebensmitteltechnologie ist nach entsprechender Qualifizierung möglich.

Im dritten Ausbildungsjahr gibt es eine Projektwoche zur Prüfungsvorbereitung.
Im zweiten Ausbildungsjahr finden die Projekttage „Backen und Verkaufen für einen guten Zweck“ statt.

Kontakt

Adrian Krüger

+49 5231 608255

kra@ffb-lippe.de

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