Berufsschule Fachkraft Küche

Die Ausbildung zur Fachkraft Küche bietet:
• Unterstützung bei der Zubereitung und Präsentation von Speisen • Selbstständige Zubereitung einfacher Speisen, Sättigungsbeilagen, Eierspeisen, Suppen, Soßen und Desserts • Grundlegende Arbeitstechniken in der Küche • Annahme und Kontrolle von Warenlieferungen • Lagerhaltung und Mithilfe bei vor- und nachbereitenden Aufgaben • Einblicke in Service, Wirtschaftsdienst und Gästeumgang
Was das FFB bietet:
• Hochmoderne vollausgestattete Lehrräume Küche und Restaurant • Projekt- und Blockwochen zur Wissensvertiefung und Prüfungsvorbereitung

Ausbildungsvertrag in einem Ausbildungsbetrieb

Berufsschulabschluss

Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss nach dem BBiG und der HwO zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Die Leistungen im Differenzierungsbereich werden nicht einbezogen.

Den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben Schülerinnen und Schüler, die nicht in Berufen gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO einen Abschluss erwerben, mit dem Berufsschulabschluss, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.

Die Ausbildung zur Fachkraft Küche dauert zwei Jahre. Parallel zu Ausbildungsbetrieb besuchen die Auszubildenden im 1. Jahr an zwei Tagen und im 2. Ausbildungsjahr an einem Tag die Berufsschule.

Der Beurteilungszeitraum beträgt ein ganzes Schuljahr.

Alle Leistungen aus den Beurteilungsbereichen ‚Schriftliche Arbeiten‘ und ‚Sonstige Leistungen im Unterricht‘ können zur Leistungsbewertung herangezogen werden.
Des Weiteren werden in den Fächern des berufsbezogenen Lernbereichs ‘Arbeitsaufträge zum Betriebspraktikum‘ bewertet.
Die Leistungsbewertung soll über den Stand des individuellen Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Auskunft geben. Sie ist die Grundlage für die weitere Förderung.
Die Schülerinnen und Schüler werden etwa zur Hälfte des Beurteilungszeitraum über den Leistungsstand informiert.

Die Bildungsgangkonferenz beschließt am Anfang jeden Schuljahres über die Art und Anzahl der Leistungsnachweise. Die Fachlehrerin, bzw. der Fachlehrer informiert nach der Beschlussfassung die Schülerinnen und Schüler.

Gestzliche Grundlagen zur Leistungsbewertung: 

  • Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt: Leistungsbewertung
  • APO-BK-NRW, Allgemeiner Teil §8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise

Nach einem Jahr findet eine Zwischenprüfung statt, die einen theoretischen und einen praktischen Teil umfasst. Die Ergebnisse dieser Zwischenprüfung gehen nicht in die Abschlussnote mit ein!

Die Abschlussprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres entspricht der Abschlussprüfung Teil 1 der Köchinnen und Köche.

  • Arbeit in Hotellerie, Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung (z. B. Schulen, Kliniken, Altenheime) im In- und Ausland
  • Möglichkeit, das 3. Ausbildungsjahr zur/zum Koch/Köchin anzuschließen
  • Weiterbildungen z. B. zum/zur Diätkoch/-köchin, Fachwirt/-in im Gastgewerbe, Küchenmeister/-in oder Betriebsleiter/-in (Hotel- und Gaststättengewerbe)

Die Anmeldung an der Berufsschule nimmt in der Regel der Ausbildungsbetrieb vor.

Anmeldung zur Berufsschule im Berufsfeld Ernährungs- und Verorgungsmanagement

Auf der Internetseite www.gastro-ausbildung-lippe.de werden alle gastgewerblichen Berufsbilder ausführlich dargestellt. Außerdem sind dort alle Ausbildungsbetriebe in Lippe mit Ansprechpartnern aufgeführt. Tipps und Hinweise zur Bewerbung runden das Angebot ab.

Kontakt

Sven Jacobi

+49 5231 
jac@ffb-lippe.de

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