Fachkraft Gastronomie

Die Fachkraft für Gastronomie mit dem Schwerpunkt Restaurantservice ist insbesondere in den Bereichen Restaurant und Buffet tätig. Im Restaurant bedient und betreut sie Gäste, serviert Speisen und Getränke und erstellt Rechnungen. Am Buffet schenkt sie Getränke aus und stellt Aufguss- und Heißgetränke her. Im Wirtschaftsdienst ist sie für das Herrichten und Dekorieren der Gasträume zuständig.

Die Fachkraft für Gastronomie mit dem Schwerpunkt Systemgastronomie bereiten Speisen und Getränke zu und betreuen und bedienen die Gäste. Darüber hinaus stellen sie Speisen und Getränke „to go“ her.

Beide Schwerpunkte der Fachkraft für Gastronomie absolvieren die gleichen Lernfelder, die die dreijährige Ausbildung zum/zur Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie bis zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres absolviert.

Ausbildungsvertrag in einem Ausbildungsbetrieb

Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss nach dem BBiG und der HwO zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Die Leistungen im Differenzierungsbereich werden nicht einbezogen.

Den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben Schülerinnen und Schüler, die nicht in Berufen gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO einen Abschluss erwerben, mit dem Berufsschulabschluss, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.

 

Die Ausbildung zur Fachkraft für Gastronomie erfolgt praktisch im Ausbildungsbetrieb und theoretisch im Berufskolleg. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre und schließt mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer Detmold ab.

Der Beurteilungszeitraum beträgt ein ganzes Schuljahr.

Alle Leistungen aus den Beurteilungsbereichen ‚Schriftliche Arbeiten‘ und ‚Sonstige Leistungen im Unterricht‘ können zur Leistungsbewertung herangezogen werden.
Des Weiteren werden in den Fächern des berufsbezogenen Lernbereichs ‘Arbeitsaufträge zum Betriebspraktikum‘ bewertet.
Die Leistungsbewertung soll über den Stand des individuellen Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Auskunft geben. Sie ist die Grundlage für die weitere Förderung.
Die Schülerinnen und Schüler werden etwa zur Hälfte des Beurteilungszeitraum über den Leistungsstand informiert.

Die Bildungsgangkonferenz beschließt am Anfang jeden Schuljahres über die Art und Anzahl der Leistungsnachweise. Die Fachlehrerin, bzw. der Fachlehrer informiert nach der Beschlussfassung die Schülerinnen und Schüler.

Gestzliche Grundlagen zur Leistungsbewertung: 

  • Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt: Leistungsbewertung
  • APO-BK-NRW, Allgemeiner Teil §8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise

Nach einem Jahr findet eine Zwischenprüfung statt, die einen theoretischen und einen praktischen Teil umfasst. Die Ergebnisse dieser Zwischenprüfung gehen nicht in die Abschlussnote mit ein!

Die Abschlussprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres entspricht der Abschlussprüfung Teil 1 der dreijährigen Serviceberufe. Je nach Schwerpunkt (Restaurant oder Systemgastronomie) werden unterschiedliche Aufgabenstellungen theoretisch  und praktisch bearbeitet.

Mit einem zusätzlichen dritten Ausbildungsjahr können Fachkräfte für Gastronomie den Berufsabschluss Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder Fachmann/-frau für Systemgastronomie erreichen.

Die Anmeldung an der Berufsschule nimmt in der Regel der Ausbildungsbetrieb vor.

Anmeldung zur Berufsschule im Berufsfeld Ernährungs- und Verorgungsmanagement

Auf der Internetseite www.gastro-ausbildung-lippe.de werden alle gastgewerblichen Berufsbilder ausführlich dargestellt. Außerdem sind dort alle Ausbildungsbetriebe in Lippe mit Ansprechpartnern aufgeführt. Tipps und Hinweise zur Bewerbung runden das Angebot ab.

Kontakt

Sven Jacobi

+49 5231 
jac@ffb-lippe.de

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