Kinder in der KiTa bilden, erziehen und betreuen
Du…
- bist daran interessiert Kinder von 0;4 Jahren bis 6 Jahren zu erziehen, zu bilden und zu betreuen
- begeisterst dich für Gestaltung, Musik, Bewegung, Bilderbücher und Nahrungszubereitung für und mit Kindern
- beherrschst die deutsche Sprache und kannst dich gut ausdrücken (empfohlenes Sprachniveau C1)
- bist gesundheitlich und psychisch belastbar
- möchtest später Erzieher/in werden
…dann bist du bei uns richtig!
Aufnahmevoraussetzungen
- Vollzeitschulpflicht erfüllt (10 Jahre)
- mind. erster Schulabschluss (HS 9), empfohlen wird der erweiterte erste Schulabschluss (HS 10)
Zu Beginn der Ausbildung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (ohne Eintragung)
- Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der „Erstbelehrung für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe“ nach §43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt (Hygieneschulung)
- Der Nachweis eines Praktikumsplatzes in einer Kindertagesstätte im Kreis Lippe für die Dauer der Ausbildung (Arbeitszeit 39h/Woche)
- Masernschutznachweis (Impfausweis)
Mögliche Abschlüsse
- Berufsabschluss nach Landesrecht „Staatl. gepr. Kinderpfleger/in“
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) ggf. mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (aber in der Regel erst nach zwei Jahren siehe „Abschlüsse und Berechtigungen“)
Tipp: Wenn Sie sich zunächst beruflich orientieren wollen und in nur einem Jahr einen höheren Schulabschluss erreichen wollen, informieren Sie sich über die Berufsfachschule 1 (mit dem ersten Schulabschluss (HS 9) zum erweiterten ersten Schulabschluss (HS 10) ) bzw. die Berufsfachschule 2 (mit erweitertem ersten Schulabschluss (HS 10) zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife ggf. mit Q-Vermerk).
Anschlussmöglichkeiten / Berufliche Perspektiven
Mit der bestandenen Abschlussprüfung können Sie…
- sich zum/r Erzieher/in in der Fachschule für Sozialpädagogik weiterbilden
- sich nach einer Zusatzqualifizierung durch das Jugendamt als Tagesmutter/-vater selbstständig machen
- als Ergänzungskraft in Kindertagesstätten, Familien, Kinderdörfern, in Eltern- oder Erzieherinitiativen arbeiten
Unterrichtsinhalte
Der Unterricht wird in berufsbezogene, berufsübergreifende Fächer und Differenzierungsfächer unterteilt und findet in allen Fächern auf dem Niveau der Fachoberschulreife (Mittlerer Schulabschluss) statt.
- Alle Fächer sind versetzungsrelevant.
- Relevant für die Zulassung zur Berufsabschlussprüfung sind alle Fächer, ausgenommen sind nur die Fächer des Differenzierungsbereiches.
- Der Unterricht ist so organisiert, dass die Schüler/innen anhand von berufsbezogenen Lernsituationen auch fächerübergreifend lernen.
- Die fachpraktischen Anteile der Fächer Sozialpädagogik und Gesundheitsförderung und Pflege müssen für die Versetzung und die Zulassung zur Berufsabschlussprüfung ausreichend sein. Eine Nachprüfung ist hier nicht möglich.
- Verpflichtend sind außerdem Praktika in einer Kindertagesstätte im Umfang von mindestens 16 Wochen während der zweijährigen Ausbildung. Im Praktikum werden die Noten für die fachpraktischen Anteile des Faches Sozialpädagogik festgestellt.
Berufsbezogene Fächer:
- Sozialpädagogik (Theorie und Praxis)
- Gesundheitsförderung und Pflege (Theorie und Praxis)
- Arbeitsorganisation und Recht
- Mathematik
- Englisch (wird auf B1 Niveau erteilt)
Berufsübergreifende Fächer:
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsfächer (kann sich verändern):
- Musik
- Gestaltung/Werken
- Datenverarbeitung
Unterrichtsorganisation
Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Schuljahre.
Wöchentlich werden 32-35 Unterrichtsstunden erteilt.
Der Unterricht beginnt täglich um 7:50 Uhr und endet je nach individueller Beschulung i. d. R. spätestens um 14:35 Uhr. Für die Unterrichtszeiten gilt die allgemeine Ferienordnung des Landes NRW.
Prüfung
Zulassung zur Abschlussprüfung
- Zur Berufsabschlussprüfung wird zugelassen, wer in allen Fächern (ausgenommen Differenzierungsbereich) mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat oder in nur einem Fach eine mangelhafte Leistung, die durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach ausgeglichen werden muss. In den fachpraktischen Anteilen der Fächer und Lernfelder müssen mindestens ausreichende Leistungen erzielt worden sein.
- WICHTIG: eine mangelhafte Leistung im fachpraktischen Anteil der Fächer Sozialpädagogik oder Gesundheitsförderung führt zur Nicht-Zulassung. Eine Nachprüfung im fachpraktischen Anteil der Fächer Sozialpädagogik oder Gesundheitsförderung ist ausgeschlossen.
Umfang und Inhalt der Prüfung
- Es werden zwei fächerübergreifende Abschlussarbeiten unter Aufsicht geschrieben, in der die berufliche Gesamtqualifikation zum Ausdruck kommt.
- Jede der zwei Arbeiten dauert 90 – 150 Minuten, wobei eine Gesamtdauer beider Arbeiten von insgesamt 240 Minuten vorgeschrieben ist.
- Die Arbeiten werden an zwei unterschiedlichen Tagen geschrieben.
Sonstige Infos
Kosten
Während der zweijährigen Ausbildung finden teilnahmeverpflichtende Unterrichtsgänge, Tagesfahrten und berufsbezogene Kurse (z.B. Erste Hilfe am Kind) statt. Dazu kommen außerdem die Kosten für den Unterricht der Nahrungszubereitung im praktischen Anteil des Faches Gesundheitsförderung und Pflege. Die Kosten hierfür werden von den Schülern/-innen getragen. Insgesamt sollten Sie mit Kosten in Höhe von ca. 300€ während der zweijährigen Ausbildung rechnen.
BAföG
Bei gegebenen wirtschaftlichen Voraussetzungen kann ein Antrag auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gestellt werden.
Auskunft erteilt:
Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Lippe
Felix-Fechenbach-Straße
32756 Detmold
05231-620