Die Handelsschule I und die Handelsschule II sind einjährige Vollzeitbildungsgänge im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung. Sie vermitteln als Berufsfachschule in der Stufe I berufliche Kenntnisse und den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und in der Stufe II berufliche Kenntnisse und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), eventuell mit dem Q-Vermerk, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt.
Schwerpunkte in der Ausbildung sind die Bereiche Bürowirtschaft und kaufmännische Verwaltung sowie Absatzwirtschaft und Kundenberatung. Schüler/innen, die eine berufliche kaufmännische Grundbildung anstreben, finden in der Handelsschule neben den berufsübergreifenden Fächern eine breite Palette kaufmännischer Unterrichtsthemen vor.
Aufnahmevoraussetzungen
Handelsschule I:
Hauptschulabschluss Klasse 9
Handelsschule II:
Hauptschulabschluss Klasse 10 oder Abschluss Handelsschule I
Unterrichtsorganisation
Der Unterricht findet in Vollzeit von Montag bis Freitag statt. Der Unterricht beginnt um 7:50 Uhr und endet je nach individueller Beschulung i. d. R. spätestens um 14:45 Uhr.
Berufsbezogener Lernbereich
- Geschäftsprozesse in Unternehmen
- Personalbezogene Prozesse
- Gesamtwirtschaftliche Prozesse
- Mathematik
- Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich
- Praktikum
- Berufsvorbereitung
Abschluss
Die Handelsschule I schließt mit beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung ab sowie einem dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss.
Die Handelsschule II schließt mit beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung ab sowie einem dem Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertigen Abschluss. Der Erwerb des Q-Vermerks ist möglich.
Die Abschlüsse der Handelsschule I und der Handelsschule II werden ohne Abschlussprüfung erreicht. Die Berufsschulpflicht ist jeweils nach einem Jahr erfüllt.